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Entlang der Altmühl können Sie auf extra ausgewiesenen Bootsrastplätzen übernachten. Der Landkreis Eichstätt knüpft daran folgende Bedingungen:

1. Erlaubnis zum Zelten

2. Bestimmungen zur Platzordnung

3. Entgelt für Platznutzung

4. Haftung

5. Verstöße gegen die Platzordnung

Landratsamt Eichstätt